Mitarbeiter aus Nepal, Bangladesch und anderen asiatischen Ländern sind ein sehr beliebtes Thema auf dem polnischen Arbeitsmarkt. In letzter Zeit haben wir es mit einem großen Ungleichgewicht auf dem Markt zu tun, wenn es darum geht, den Bedürfnissen von Personalbedarf der Arbeitgeber gerecht zu werden. Der Zustrom von Arbeitskräften aus der Ukraine ist unzureichend, zumal viele Arbeitskräfte von der Ostgrenze nicht jeden Job machen wollen. Die Beschaffung von Arbeitnehmern aus Nepal, Bangladesch und anderen asiatischen Ländern ist eine Chance, aus dieser Situation herauszukommen.
Arbeiter aus Nepal, Bangladesch und anderen asiatischen Ländern – wie können wir anfangen, sie zu finden? Es stellt sich heraus, dass dies kein einfacher und schneller Prozess ist. Erstens ist es notwendig, eine Zusammenarbeit mit einer zuverlässigen Personalvermittlung aufzubauen, die sich um alle Formalitäten kümmert, von denen es viele gibt. Die Beschaffung von Arbeitnehmern allein, ist in diesen Ländern praktisch unmöglich, da die Zustimmung des lokalen Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik erforderlich ist. Die Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden ist auch eine Notwendigkeit, viele internationale Verträge zu unterzeichnen, die von einem Notar, einem Bezirksgericht und dann vom polnischen Außenministerium beglaubigt werden. Deshalb lohnt es sich, mit der polnischen Agentur zusammenzuarbeiten, die bereits internationale Vereinbarungen über die Einstellung von Mitarbeitern aus asiatischen Ländern getroffen hat.
Vor allem ist daran zu erinnern, dass das vereinfachte Verfahren nicht für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nepal, Bangladesch und anderen asiatischen Ländern gilt, wie beispielsweise bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus der Ukraine. Jedes Mal, wenn wir Arbeitnehmer aus Nepal, Bangladesch und anderen asiatischen Ländern beschäftigen wollen, ist es daher notwendig, eine Arbeitserlaubnis im Woiwodschaftsbüro zu erhalten. Dann sollte die Genehmigung an den Ausländer geschickt und beim polnischen Konsulat gebucht werden, um ein Visum zu beantragen. Oft ist es notwendig, die Unterlagen z. B. durch eine Reiseversicherung zu ergänzen und dem polnischen Konsul laufend die Bereitschaft zu bestätigen, einen Ausländer trotz des verlängerten Verfahrens zur Erlangung eines Visums einzustellen.
Mitarbeiter aus Nepal, Bangladesch und anderen asiatischen Ländern
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